Erbrecht
Häufig ist es schon wichtig 
vor dem Aufsetzen eines Testamentes anwaltlichen Rat zu holen. Nur mit einem Testament kann die 
Regelung der Erbfolge individuell bestimmt werden, wie zum Beispiel mit Behindertentestamenten, Testamente mit 
Vermächtnissen, Enterbungen.
Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich häufig Mandanten erfolgreich nach dem Erbfall bei der 
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, der Geltendmachung des 
Pflichtteils, Pflichtteilsergänzungsansprüche und Streitigkeiten über das Recht geerbt zu haben.
Der Erbe ist oft mit dem Verlust eines Familienangehörigen belastet und 
emotional überfordert. Der Rechtsanwalt, mit dem persönlichen Abstand zu den persönlichen Dingen, kann hier 
rechtzeitig beraten und eventuell sogar 
Konflikte außergerichtlich lösen.
Auf Grund der 
Komplexität des Rechtsgebietes können hier stichpunktartig Denkanstöße vermittelt werden:
	
		- Vorsorge durch Testament oder Erbvertrag
		
 - Gemeinschaftliches Testament
		
 - Berliner Testament
		
 - Kontovollmacht
		
 - Unternehmensnachfolge
		
 - Steuerliche Auswirkungen